On Demand-Förderung verlängert
Mit Erlass vom 18. Januar 2023 wurde eine Fördermöglichkeit zur Einführung bedarfsgesteuerter Bürgerbusverkehren nach § 14 ÖPNVG NRW mit einer Laufzeit von drei Jahren bis 31. Januar 2026 eingeführt. Im September 2025 wurden die Daten aus den bisherigen Zuwendungen im Rahmen einer Evaluation erhoben. Als Ergebnis verlängert das Land das Förderprogramm bis auf Weiteres und zunächst unbefristet. Die im ursprünglichen Erlass festgelegten Bestimmungen und Voraussetzungen sowie die Förderhöhe von 10.000 Euro bleiben unverändert.
Hier der entsprechende Erlass vom 27.11.2025.
Zu diesem Thema hat das Verkehrsministerium am 17.12.2025 einen Pressehinweis herausgegeben. Darin wird am Ende eine landesweite On-Demand Ridepooling-Plattform rufmobil.nrw angesprochen, die auch für Bürgerbusse verwendet werden darf und soll, wenn die Einführung dieser App im professionellen Raum abgeschlossen ist. Diese Anwendung soll deutlich günstiger als bisherige Angebote sein. Eine Pflicht zur Umstellung bei Bürgerbussen, die bereits als On Demand-Verkehr betrieben werden, besteht nicht.