Anfang Dezember hat Verkehrsminister Krischer mitgeteilt, dass die Rahmenbedingungen für die Fortführung des Deutschlandtickets beschlossen wurden. Wir werden also auch in 2024 mit diesem Ticket umgehen müssen. Die Gesamtfinanzierung des Deutschlandtickets zum Preis von 49 Euro ist zunächst bis zum 30 April 2024 gesichert. Die neuen Ausgleichsregelungen gelten aber für das gesamte nächste Jahr.
Zur Berechnung der Ausgleichsleistung werden wieder die Fahrgeldeinnahmen des Jahres 2019 unter Berücksichtigung von Tarifanpassungen mit denen des Jahres 2024 verglichen. Das Verfahren entspricht daher im Wesentlichen dem aus 2023, wobei noch einige Details zur Berechnung mit dem Ministerium abgestimmt werden müssen. Für die Bürgerbusvereine gilt daher weiterhin, dass lediglich folgende Daten erfasst und auf Nachfrage an das Verkehrsunternehmen weitergegeben werden müssen:
- Anzahl der im gesamten Jahr 2019 verkauften Fahrausweise nach Tarifstufe gestaffelt
- Entsprechende Tarifstufen in 2024
- km-Leistung im gesamten Jahr 2019 (wie bisher)
- km-Leistung im gesamten Jahr 2024
- Tatsächliche Fahrgeldeinnahmen 2024
Voraussichtlich werden irgendwann Prognosedaten für 2024 abgefragt werden, damit eine Vorauszahlung berechnet werden kann. Die Berechnungstabelle, die im letzten Jahr an die Vereine verschickt wurde, und die auch im Internet steht, muss noch angepasst werden. Vor allem der Zuwachs- und der Mehrverkehrsfaktor dürften sich ändern. Dies ist aber noch mit dem Ministerium abzustimmen.
Weitere Erläuterungen zum Deutschlandticket und zum Erstattungsverfahren finden Sie auf der Seite zu den Tarifen.