Ein Thema, das uns noch länger beschäftigen wird.
Einige Nachfragen haben uns zur Ausgleichsberechnung für das Deutschlandticket erreicht, die auf der Seite zum Tarif erläutert wird. Dabei ist uns auch eine Unachtsamkeit aufgefallen, die uns in der Berechnungstabelle unterlaufen ist. Hier stand im Feld "Ist-Einnahmen 2023" noch der Wert 9.500 Euro aus der Musterberechnung des Erläuterungsschreibens. Außerdem war die Angabe zu den farbigen Feldern nicht sehr genau. Das ist nun behoben worden. Wir haben die Tabelle angepasst.
Hier noch einmal zur Klarstellung:
Die Erstattungssumme wird nicht danach berechnet, wie viele Fahrgäste mit dem Deutschlandticket befördert wurden. Daher brauchen diese Fahrten auch nicht gezählt zu werden. Eine Erstattung wird nur dann gewährt, wenn die tatsächlichen Fahrgeldeinnahmen für den Zeitraum Mai bis Dezember 2023 geringer ausfallen, als es nach den Zahlen von 2019 zu erwarten gewesen wäre.
Das Deutschlandticket wird voraussichtlich in vielen Fällen im Rahmen der Schülerbeförderung eingesetzt werden. Darüber können die Schulträger, also die Kommunen entscheiden. In diesen Gemeinden können dann auch Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten haben, ein verbilligtes Deutschlandticket für 29 Euro kaufen und damit den gesamten ÖPNV nutzen. Mit der Ausgabe des Deutschlandtickets über den reinen Schulweg hinaus ist das Ziel verbunden, die Schülerinnen und Schüler frühzeitig an den umwelt- und flächenschonenden ÖPNV heranzuführen.
Inwieweit sich daraus in den Bürgerbussen Kapazitätsprobleme ergeben, muss abgewartet und beobachtet werden.