Das 49 €-Ticket kommt, und zwar für alle
Vom Verkehrsministerium wurde heute die Frage abschließend geklärt, ob das Deutschland-Ticket auch in Bürgerbussen anerkannt werden muss, die den Regionaltarif nicht anwenden oder anerkennen. Der Erlass vom 6. April 2023 sagt hier ganz deutlich, "dass sämtliche Bürgerbusse, also sowohl die Bürgerbusse, die den Gemeinschaftstarif und den landesweiten Tarif nach § 5 Abs. 3 ÖPNVG NRW anwenden, als auch Bürgerbusse, die Inseltarife anwenden, das Deutschlandticket anwenden müssen".
Das Regionalisierungsgesetz bestimmt, dass das Deutschlandticket im gesamten ÖPNV gilt. Dazu gehören natürlich auch die Bürgerbusse und zwar unabhängig vom Tarif.
Zum Ausgleich der entgangenen Fahrgeldeinnahmen wird auf das Verfahren, wie beim Corona-Rettungsschirm verwiesen. Das erfolgt demnach über die betreuenden Verkehrsunternehmen oder die Aufgabenträger.
Zu dem Verfahren aus 2022 für das 9 €-Ticket gab es eine Erläuterung, die nun wohl analog anzuwenden ist. Diese Erläuterung ist auf der neuen Seite Tarif abgelegt.