Corona-Impfung Prio 3
Ab dem 6. Mai 2021 wurde die 3. Gruppe der Priorisierung für die Impfung geöffnet. Zu der Frage, inwieweit nun die Bürgerbusfahrerinnen und-fahrer dazugehörden, gibt es verschiedene Aussagen. Wir vermuten, dass die Kreise und Impfzentren etwas unterschiedlich damit umgehen. Daher gilt weiterhin unser Rat, sich dort nach der aktuellen Situation zu erkundigen.
Das Gesundheitsministerium hat zum 6. Mai seine Information zur Terminvergabe für die Personengruppen, die einen Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung haben, aktualisiert. Das Beförderungspersonal im ÖPNV ist dabei nicht aufgeführt. Als zur Impfung zugelassenen weitere Berufsgruppen nach § 4 CoronaImpfV werden genannt:
- Beschäftigte im Verkauf von Lebensmitteleinzelhandel und Drogeriemärkten
- Beschäftigte an weiterführenden SchulenBeschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
- Gerichtsvollzieherinnen und –vollzieher
- Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder
- Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
- Beschäftigte im ambulanten sozialen Dienst der Justiz
Im Übrigen sind auch Personen über 60 Jahre der Gruppe 3 mit "erhöhter Priorität" zugeordnet. Zu der Thematik gibt es auch einen Beitrag vom WDR mit Hinweisen wer jetzt in NRW eine Impfung bekommt. Wichtig ist die Aussage des Gesundheitsministers, dass wie bei den Prioritäten 1 und 2 auch jetzt nicht alle Personen der Priorität 3 gleichzeitig geimpft werden können und daher auch in dieser Gruppe Schritt für Schritt vorgegangen wird.