Höhere Organisationspauschale für zwei Bürgerbusse
Vermehrt ergibt sich die Anforderung vor Ort, zusätzlche Bereiche mit einem Bürgerbus zu erschließen und dafür ein zweites Fahrzeug einzusetzen. Neben dem erhgöhten organisatorischen Aufwand werden dafür aber auch zusätzliche Fahrerinnen und Fahrer benötigt, für die Gesundheitsuntersuchungen und Gebühren zu bezahlen sind. Das Land NRW hat sich nun bereit erklärt, Bürgerbusvereinen, die mit einem zweiten Fahrzeug eine weitere Linie betreiben, eine erhöhte Organisationspauschale zu gewähren. Den entsprechenden Erlass dazu ist hier angefügt. Die Orga-Pauschale wird um 5.000 € erhöht, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, die im Erlass genauer dargelegt sind. Wenn der erforderliche Antrag bis zum 1. Oktober an die Bezirksregierung übersendet wurde, kann für das Kalenderjahr 2024 der volle erhöhte Satz ergänzend zu der bereits ausgezahlten Organisationskostenpauschale zusätzlich beantragt werden. Antragstellerin ist die Gemeinde, über die auch die ursprüngliche Organisationspauschale abgewickelt wird.
Runderlass Aufstockung Organisationspauschale vom 12.08.2024