Ergänzende Förderung von Alternativen Antrieben
Aufgrund von verstärkten Anfragen hat das Verkehrsministerium ein Informationsschreiben zur Klarstellung der Fördermöglichkeiten für Bürgerbusse mit alternativen Antrieben erstellt. Bürgerbusse mit alternativen Antrieben, das sind Erdgas- oder Autogasmotoren, Hybrid- und Elektroantriebe, werden mit einer höheren Pauschalsumme gefördert. Ergänzend dazu kann für batterieelektrisch oder wasserstoffbetriebene Bürgerbusfahrzeuge eine Förderung § 13 ÖPNVG NRW in Anspruch genommen werden.
Fördermöglichkeiten für Bürgerbusfahrzeuge mit alternativen Antrieben