Förderung von bedarfsgesteuerten Bürgerbusverkehren
Das Verkehrsministerium will die Einführung von bedarfsgesteuerten Bürgerbusverkehren unterstützen. Es geht um eine Anschubfinanzierung als Pilot- bzw. Einzelmaßnahmenförderung. Die Förderung soll Initialkosten für Hardware- und Softwareanschaffungen einschl. Einrichtungskosten - nicht aber Betriebskosten - im Zusammenhang mit der Einführung bedarfsgesteuerter Verkehre abdecken. Die Förderung erfolgt als Vollfinanzierung bis zum Höchstbetrag von 10.000 EUR pro Bürgerbusvorhaben.
Kooperationen von mehreren Bürgerbusprojekten sind ausdrücklich erwünscht. Dazu heben wir die Bürgerbusvereine gebeten, sich beim Dachverband zu melden.
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