Förderung eines zweiten Bürgerbusses möglich
Um einen zweiten Bürgerbus gefördert zu bekommen, ist in der Vergangenheit schon einmal ein zweiter Bürgerbusverein gegründet worden. Ohne einen solchen Klimmzug hat es diese Zweifahrzeugförderung als Ausnahme aber auch schon gegeben. Nun hat das Verkehrsministerium in einem Erlass vom 28. März 2023 klargestellt, dass eine solche Förderung im Regelfall möglich ist, und die Bedingungen dafür definiert. Das zweite Fahrzeug soll für eine zusätzliche Linie oder zur Taktverdichtung eingesetzt werden. Der Bezirksregierung gegenüber muss die Notwendigkeit für das Zweitfahrzeug dargelegt werden. Und die notwendigen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein. Auch wenn es im Erlass so ausdrücklich nicht steht, muss der Bürgerbusverein natürlich auch in der Lage sein, den Betrieb mit ausreichend Fahrerinnen und Fahrern dauerhaft zu gewährleisten.