Bringdienste zur Bundestagswahl
Mit einem Erlass vom 29. Januar hat das Verkehrsministerium geklärt, dass die Bürgerbusse unter bestimmten Bedingungen am 23. Februar dazu genutzt werden dürfen, um mobilitätseingeschränkte Personen zu den Wahllokalen zu bringen. Da es sich um eigentlich genehmigungsbedürftige Gelegenheitsfahrten handelt und die Fahrten in der Regel vom genehmigten Linienweg abweichen, sind die Bringdienste nur erlaubt, wenn
- die Fahrten unentgeltlich sind (von allen Fahrgästen zusammen darf nicht mehr als 30 Cent pro Kilometer eingenommen werden),
- das Angebot grundsätzlich alle Fahrgästen offen steht und
- der normale Liniendienst der Bürgerbusse nicht beeinträchtigt wird.
Der entsprechende Erlass kann hier heruntergeladen werden:
Einsatz von Bürgerbussen für Fahrten zu Wahllokalen am 23. Februar
2025