Sicherheit im Bürgerbus
Anschnallpflicht im Bürgerbus
Bürgerbusse sind als Pkw's zugelassen und unterliegen daher auch den entsprechenden rechtlichen Anforderungen. Dazu gehört auch die Pflicht, vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt anzulegen. Und das gilt natürlich für Fahrer und alle Fahrgäste. Eine Ausnahme gibt es lediglich für Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen die Gurtpflicht aufgehoben ist und die darüber einen entsprechenden Nachweis haben.
Wenn ein Fahrgast sich nicht anschnallt, obwohl er auf diese Pflicht hingewiesen worden ist, dann trägt er grundsätzlich selber dafür die Verantwortung und kann dafür mit einem Bußgeld von 30 € belegt werden (Verstoß: „Sie hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt.“ § 21a StVO). Lediglich bei der Beförderung von Kindern trägt der Fahrer die Verantwortung (Kinderbeförderung).
Wenn der Fahrer sich allerdings bewusst ist, dass Fahrgäste unangeschnallt mitfahren, kann ihm bei einem Unfall eine Mitschuld zur Last gelegt werden. Wenn ein Fahrgast gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, indem er sich z.B. nicht anschnallt, verliert er das Beförderungsrecht. Im Zweifelsfall kann der Fahrer sein Hausrecht wahrnehmen und die Beförderung verweigern.
Kinderbeförderung im Bürgerbus
Immer wieder tauchen Unsicherheiten über die sichere und vorgeschriebene Beförderung von Kindern im Bürgerbus auf. Dies hängt u.a. damit zusammen, dass der Bürgerbus zwar wie ein Linienbus betrieben wird, aber als Pkw zugelassen ist. Hier gelten aber die Vorschriften des Zulassungsrechts, so dass die Regelungen zur Verwendung von Kindersitzen für Pkw's angewendet werden müssen. Zu diesem Thema wurde die Information zur Kinderbeförderung im Bürgerbus zusammen gestellt.