Die Fahrzeugausstattung
Viele verschiedene Bürgerbusse mit unterschiedlichen Ausstattungen sind auf unseren Straßen unterwegs. Und natürlich sind damit die unterschiedlichsten Erfahrungen gemacht worden. Um die Landesförderung zu erhalten, sind bestimmte Ausstattungsmerkmale vorgegeben, die in Nr. 4 der entsprechenden Nebenbestimmungen aus der Anlage 13 (Bewilligungsbescheid) zur entsprechenden Verwaltungsvorschrift aufgelistet sind (siehe auch Infos zur Landesförderung).
Sowohl für die Grundausstattung als auch für diese Zusatzanforderungen gibt es unterschiedliche technische Möglichkeiten. Darüber hinaus haben sich verschiedene Ergänzungen als sinnvoll herausgestellt.
Da immer wieder die Frage aufgeworfen wurde, wie man sich die Erfahrungen zunutze machen könne, wird schon länger versucht, eine Art Zusammenstellung der Ausstattungsmerkmale zu erarbeiten. Als vorläufiges Ergebnis gibt es eine Ausstattungstabelle, die hier als PDF-Dokument herunter zu laden ist. Wir möchten die Tabelle gerne mit weiteren Informationen ergänzen. Bitte senden Sie uns Anregungen und Vorschläge per E-Mail an den Vorstand von Pro Bürgerbus NRW.
Wir empfehlen auch, dass sich neue Bürgerbusvereine an benachbarte Vereine oder an den Dachverband wenden, um Hinweise und Informationen bzgl. der Ausstattung der Busse zu erhalten.
Fahrassistenzsysteme
Bei den Bürgerbusvereinen sind unterschiedliche Fahrassistenzsysteme im Einsatz. Sie unterscheiden sich hinsichtlich des Umfangs und der gestellten Anforderungen und reichen von einfachen Fahrgasterfassungen bis zu komplexen Assistenzsystemen, die z. B. auch die Routen und Abfahrzeiten der Bürgerbusse, etc. anzeigen.
Zu den – nach unseren Informationen – meist genutzten gehört die Software BürgerBus-App FKS/FZS/FFS. Sie wurde auf Initiative des Bürgerbusvereins SOW e.V. (Schüttorf-Ohne-Wettringen) entwickelt. Sie ist seit 2012 beim Bürgerbusverein SOW und vielen anderen Bürgerbusvereinen erfolgreich im Einsatz.
In Kürze soll die App auch für on demand zur Verfügung stehen.
Informationen: Steinicke-Fahrassistenzsysteme steinicke@app-fks.de
Einige BBV haben eigene/andere Systeme, die uns aber nicht hinreichend bekannt sind.
Fahrtenschreiber
Die oft gestellte Frage, ob ein Fahrtenschreiber im Bürgerbus erforderlich ist, kann so beantwortet werden: Nach § 57a Abs. 1 Nr. 3 StVZO sind nur „zur Beförderung von Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen“ mit einem Fahrtschreiber auszurüsten. Dazu gehört der Bürgerbus eindeutig nicht. Allerdings kann das Verkehrsunternehmen, das die Verantwortung für den Betrieb übernimmt, einen Fahrtenschreiber verlangen, um eine gewisse Kontrollmöglichkeit zu haben (siehe auch unsere "FAQs"). Einige Verkehrsunternehmen erkennen die durch das Fahrassistenzsystem FKS (s.o.) erzeugten Daten als “Fahrtenschreiber” an.