Möglichkeiten der Tarifgestaltung Deutschlandticket
Im Bürgerbus gibt es verschiedene Möglichkeiten der Tarifgestaltung. In der Anfangszeit lag der Fokus vor allem darauf, ein möglichst einfaches Tarifsystem anzuwenden. Daher gibt es in vielen Bürgerbusprojekten einen Inseltarif, der ausschließlich in diesem Bürgerbus gilt. In der Regel werden dann Fahrausweise nur einer oder vielleicht zwei Tarifstufen verkauft, und zwar nur im Bürgerbus selber. Mehrfahrtenausweise oder Zeitausweise gibt es in der Regel nicht. Ausweise des Regionaltarifs werden nicht anerkannt. Die einzelnen Fahrausweise sind meist relativ günstig.
Das Land NRW präferiert inzwischen die Einbindung der Bürgerbusse in den Regional- und NRW-Tarif. Dabei kann dieser Tarif direkt im Bürgerbus angewendet werden, dann gelten im Bürgerbus nur diese Tarife. Meist werden aber nur Fahrausweise einer Tarifstufe im Bürgerbus verkauft. Der Regional- und NRW-Tarif kann aber auch nur anerkannt werden. Dann gilt im Bürgerbus ein Inseltarif, dessen Fahrausweise im Bus verkauft werden. Fahrausweise des Regional- und NRW-Tarifs werden aber anerkannt. Umsteiger mit gültiger Fahrkarte für den Beförderungsbereich, können den Bürgerbus also nutzen, ohne einen neuen Fahrausweis erwerben zu müssen.
Alle Tarifsysteme haben Vor- und Nachteile. Wird der Regional- und NRW-Tarif angewendet oder anerkannt, erhöhen sich die jährliche Organisationspauschale für den Bürgerbusverein und die Fahrzeugförderung (Erläuterungen unter Förderung).
Deutschlandticket
Ab dem 1. Mai 2023 gibt es das bundesweit gültige Deutschlandticket zum Monatspreis von 49 Euro. Für Schülerinnen und Schüler wird es in vielen Gemeinden dieses Ticket vom Schulträger oder verbilligt für 29 Euro geben. Dieses Ticket berechtigt zur Nutzung aller Nahverkehrsangebote. Das gilt auch für alle Bürgerbusse, und zwar unabhängig davon, welcher Tarif ansonsten im Bürgerbus gilt. Dies wurde in einem Schreiben des Verkehrsministeriums vom April 2023 klargestellt. Durch die Beförderung von Fahrgästen mit dem Deutschlandticket kann es zu Fahrgeldausfällen kommen, die erstattet werden sollen. Das betrifft alle Anbieter von Nahverkehrsleistungen und auch alle Bürgerbusvereine. Zur Erstattung der Fahrgeldeinnahmen bei Bürgerbusvereinen gibt es eine Erläuterung, die vom NRW-Verkehrsministerium in Abstimmung mit Pro Bürgerbus NRW erstellt worden ist. Darin wird erklärt, welche Angaben gemacht werden müssen, um die Erstattung zu bekommen, und nach welchem Verfahren die Höhe der Erstattung berechnet wird. Das Erläuterungsschreiben und eine Berechnungshilfe sind hier abgelegt:
Erläuterungsschreiben Deutschlandticket
Berechnungshilfe (Excel-Tabelle zum Download)
Zu dieser Erläuterung möchten wir noch einige eigene Hinweise ergänzen:
Für die Berechnung des Ausgleichsbetrages sind nur die genannten Kennzahlen erforderlich. Es kommt nur auf den Unterschied zwischen den fiktiven Einnahmen, die auf Basis der verkauften Tickets in 2019 (bei den neuen Bürgerbussprojekten aus 2022) ermittelt werden, und den tatsächlichen Fahrgeldeinnahmen an. Wie viele Fahrgäste tatsächlich mit dem Deutschland-Ticket mitgefahren sind, ist für die Berechnung völlig unerheblich und muss daher auch nicht erfasst oder bei der Berechnung eines Ausgleichs berücksichtigt werden. Da aber sicherlich mal die Frage gestellt wird, wie denn das Ticket auch im Bürgerbus genutzt wurde, halten wir es für sinnvoll, dennoch eine Zählung vorzunehmen. Man ist selbst ja auch ein bisschen neugierig.
Die Vereine müssen nur die Kennzahlen an das betreuende Verkehrsunternehmen schicken. Die Berechnung, die in der Erläuterung im Detail erklärt wird, muss nicht selbst durchgeführt werden. Dieser Teil der Erläuterung dient im Grunde nur dazu, das Verfahren zur Ermittlung des Ausgleichsbetrages transparent zu machen, so dass es von den Bürgerbusvereinen nachvollzogen werden kann. Wir empfehlen, die Berechnung durchzuführen und das Ergebnis auch an das VU zu schicken. Damit die Berechnung einfacher wird, haben wir eine Excel-Tabelle erstellt, in die nur die vier Kennzahlen eingetragen werden müssen, damit der Ausgleichsbetrag berechnet wird. Das sind die blau markierten Felder. Diese Rechentabelle ist auch mit dem VM abgestimmt. Darin ist auch die Berechnung der zusätzlichen Erstattung der Schwerbehindertenbeförderung möglich. Hierfür muss lediglich der Prozentsatz des Anteils der beförderten schwerbehinderten Personen eingesetzt werden. Die Excel-Tabelle wird mit dieser Mail mitverschickt.
In der Tabelle werden die Ist-Einnahmen 2023 abgefragt. Diese sind natürlich vor Ende 2023 noch nicht bekannt.
Im Jahr 2023 wird ein vorläufiger Ausgleichsbetrag ausgezahlt. Dazu sollen die Verkehrsunternehmen bis zum 30. September vorläufige Zahlen liefern und werden diese daher vorab bei den Bürgerbusvereinen abfragen. Sollte bis Anfang September keine Abfrage kommen, empfehlen wir, sich an das Verkehrsunternehmen zu wenden und ggf. die Zahlen ungefragt vorzulegen. Bei diesen vorläufigen Zahlen für 2023 kann es sich natürlich nur um Annahmen handeln. Diese sollten aber eher vorsichtig geschätzt werden, damit später keine Rückzahlungen erforderlich werden. Tatsächlich wird es eine Spitzabrechnung erst Anfang des Jahres 2025 geben, also nicht schon im kommenden Jahr.
Inwieweit sich an dem Verfahren in den kommenden Jahren etwas ändert und wann die Auszahlungstermine sind, wird sich wohl aus den Erlassen der Aufgabenträger ergeben, die auch bis Ende September verabschiedet werden müssen.