Versicherungen
Die Unfallversicherung der Bürgerbusfahrer
Alle Bürgerbusfahrer sind berufsgenossenschaftlich unfallversichert. Das ist einer der Grundpfeiler, auf dem das ehrenamtliche Engagement der Bürgerbusler steht. In der Vergangenheit hat es aber einige Verwirrung darüber gegeben, welche Versicherung dafür zuständig ist und welche Tätigkeitsbereiche darunter fallen.
Für die Versicherung der Bürgerbusfahrer ist das betreuende Verkehrsunternehmen verantwortlich, das die Bürgerbusfahrer bei „ihrer“ Berufsgenossenschaft versichert. Der Bürgerbusverein kann sich allerdings auch direkt bei der BG anmelden. Bereits in 2010 hatte es Fusionen von Berufsgenossenschaften gegeben, durch die sich Zuständigkeiten verändert haben. Nach der Fusion waren die Bürgerbusvereine über die BG Verkehr oder die Verwaltungs BG versichert. Nunmehr sollen alle Bürgerbusvereine an die Verwaltungs BG (VBG) überwiesen werden. Die Hauptgeschäftsstelle der VBG ist in Hamburg. Es gibt aber zahlreiche Bezirksverwaltungen, auch in
33602 Bielefeld, Nikolaus-Dürkopp-Straße 8, 0251 / 5801-0
47058 Duisburg, Wintgensstraße 27, 0203 / 3487-0
51429 Bergisch Gladbach, Kölner Straße 20, 02207 / 407-0
www.vbg.de
Die Versicherungsprämie ergibt sich nach der Anzahl der für das jeweilige Geschäftsjahr gemeldeten Fahrerinnen und Fahrer auf Basis einer geringen Pauschalsumme. Fahrerstunden sind nicht mehr zu melden.
Eine ausführliche Information zum Unfallversicherungsschutz allgemein und zur Versicherung im Ehrenamt enthält die Broschüre „Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert im freiwilligen Engagement“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS. Die Broschüre ist unter Angabe der Best.-Nr. A329 kostenlos zu bestellen beim BMAS, Referat Publikation, Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin, oder unter . Sie kann auch als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung umfasst nur die Fahrertätigkeit. Hierzu gibt es einen Artikel der BG Bahnen.
Andere Vereinstätigkeiten sind durch eine Landesunfallversicherung abgedeckt.
Viele Antworten auf Fragen des Versicherungsschutzes im Ehrenamt liefert eine Zusammenstellung des Bürger- und ServiceCenters CallNRW.
Versicherungs- und Haftungsfragen
Neben der Unfallversicherung der Bürgerbusfahrer durch die Berufsgenossenschaften sind für einen Bürgerbusverein auch andere Versicherungs- und Haftungsfragen von Bedeutung. Da es hierzu immer wieder Anfragen gegeben hat, ist eine Zusammenstellung zu verschiedenen Aspekten erstellt worden. Diese Zusammenstellung stellt allerdings keine rechtsverbindliche Auskunft dar, sondern lediglich eine Orientierungshilfe. Diese Zusammenstellung kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Wie sieht es mit Haftungsfragen aus, die den Verein oder den Vorstand treffen? Dazu gibt es eine Expertise eines Rechtsanwalts. Siehe auch in unseren "FAQs / Wofür muss der Vorstand haften?".