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Versicherungen

Die Unfallversicherung der Bürgerbusfahrer

Alle Bürgerbusfahrer sind berufsgenossenschaftlich unfallversichert. Das ist einer der Grundpfeiler, auf dem das ehrenamtliche Engagement der Bürgerbusler steht. In der Vergangenheit hat es aber einige Verwirrung darüber gegeben, welche Versicherung dafür zuständig ist und welche Tätigkeitsbereiche darunter fallen.

Für die Versicherung der Bürgerbusfahrer ist das betreuende Verkehrsunternehmen verantwortlich, das die Bürgerbusfahrer bei „ihrer“ Berufsgenossenschaft versichert. Der Bürgerbusverein kann sich allerdings auch direkt bei der BG anmelden. Die meisten Bürgerbusvereine sind bei der Verwaltungs-BG (VBG) versichert. Die Hauptgeschäftsstelle der VBG ist in Hamburg. Es gibt aber zahlreiche Bezirksverwaltungen, auch in

33602 Bielefeld, Nikolaus-Dürkopp-Straße 8, 0521 / 5801-0, bv.bielefeld@vbg.de
47058 Duisburg, Düsseldorfer Landstraße 401, 0203 / 3487-0, bv.duisburg@vbg.de
51429 Bergisch Gladbach, Kölner Straße 20, 02207 / 407-0, bv.bergischgladbach@vbg.de
www.vbg.de

Die Versicherungsprämie ergibt sich nach der Anzahl der für das jeweilige Geschäftsjahr gemeldeten Fahrerinnen und Fahrer auf Basis einer geringen Pauschalsumme. Fahrerstunden sind nicht mehr zu melden.

Die Berufsgenossenschaft ist nicht nur eine Unfallversicherung im eigentlichen Sinn. Sie unterstützt die Vereine auf Antrag auch finanziell bei der Ausbildung neuer Fahrer (Fahrsicherheitstraining und / oder DRK-Ausbildung).

Eine ausführliche Information zum Unfallversicherungsschutz allgemein und zur Versicherung im Ehrenamt enthält die Broschüre „Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert im freiwilligen Engagement“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS. Sie kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung umfasst nur die Fahrertätigkeit einschließlich der Wege direkt zum oder vom Fahrdienst. 
Andere Vereinstätigkeiten sind durch eine Landesunfallversicherung bei der Union Versicherungsdienst GmbH abgedeckt. Sie ist erreichbar unter

Union Versicherungsdienst GmbH
Ecclesiastraße 1-4
32758 Detmold
Tel.: 05231 603-0
E-Mail: ehrenamt@union-verdi.de

Zum Geltungsbereich dieser Unfallversicherung gibt es ein Schreiben der Union vom 13. Mai 2025.

Viele Antworten auf Fragen des Versicherungsschutzes im Ehrenamt liefert eine allgemeine Information des Landes NRW unter dem Thema Versicherungsschutz - gut abgesichert ins Ehrenamt.

 

Weitere Versicherungs- und Haftungsfragen

Neben der Unfallversicherung der Bürgerbusfahrer durch die Berufsgenossenschaften können für einen Bürgerbusverein auch andere Versicherungs- und Haftungsfragen von Bedeutung sein. Dazu gehören die Themen Haftpflicht, Rechtsschutz, Fahrzeug und Insassen.

Da es hierzu immer wieder Anfragen gegeben hat, ist eine Zusammenstellung zu den verschiedenen Aspekten erstellt worden. Diese Zusammenstellung stellt allerdings keine rechtsverbindliche Auskunft dar, sondern lediglich eine Orientierungshilfe. Im Zweifelsfall ist das betreuende Verkehrsunternehmen, ein Versicherungsbüro bzw. ein Versicherungsmakler zu kontaktieren. Die Zusammenstellung kann als pdf-Datei heruntergeladen werden:
Infoblatt Versicherungsfragen 2025

Weitere Infos auch in unseren "FAQs / Wofür muss der Vorstand haften?".

Stand Mai 2025

 

 

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