Sicherung von Rollstuhl-Nutzer/-innen und Rollstühlen im Bürgerbus
Mittlerweile sind die meisten Bürgerbusse für die Mitnahme von Rollstühlen ausgerüstet. Mit der Regelung im § 35a Absatz 4a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt es genaue Vorgaben, wie die Nutzerinnen und Nutzer sowie der Rollstuhl selber in einem Pkw gesichert werden müssen. Dies gilt auch für die Bürgerbusse.
Technisch gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die entsprechenden Gurte im Fahrzeug angebracht werden können. Zusammen mit einem Ausbauer wurde eine Variante für Bürgerbusse entwickelt, mit der die notwendige Prozedur auf ein vielleicht erträgliches Maß vereinfacht werden kann. Hierzu wurde eine ausführliche Erläuterung verfasst.
Zu der Schulung der Fahrerinnen und Fahrer, die vom Verkehrsunternehmen vorgenommen werden muss, gehört auch die Einweisung in die Rollstuhlsicherung.