Datenschutz-Grundverordnung
Datenschutz ist eine immer wichtiger werdende Angelegenheit, auch im Bürgerbusverein. Die dazu erlassene Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gilt ab dem 25. Mai 2018, und zwar für alle, die personenbezogene Daten verarbeitet, also erheben, speichern, verwalten und ggf. weitergeben. Darunter fallen natürlich auch alle Vereine. Nun sind die Verordnung und die damit formulierten Verpflichtungen ausgesprochen komplex, vielfältig und verwirrend. Daher ist es kaum möglich, das was der einzelne Verein nun machen muss, ganz rechtssicher auf ein verständliches Maß herunterzubrechen.
Damit die Bürgerbusvereine mit der Materie aber nicht alleine gelassen werden, haben wir eine Handreichung erarbeitet und stellen sie hiermit den Vereinen zur Verfügung. Die Materialien sind den Bürgerbusvereinen auch mit dem Bürgerbus Aktuell Nr. 33 vom 08.07.2018 zugeleitet worden. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Hinweise übernehmen wir allerdings nicht.
DSGVO-Hinweisschreiben Pro Bürgerbus NRW (PDF)
DSGVO Anlage 1 Vereinsverzeichnis (DOCX)
DSGVO Anlage 2 Verpflichtung (DOCX)
DSGVO Anlage 3 Einwilligung (DOX)
DSGVO Anlage 5 Auskunftverlangen (DOCX)
DSGVO Anlage 6 Datenschutzerklärung des BBV (DOCX)
Die DS-GVO enthält drastische Androhungen von Geld- und Freiheitsstrafen. Um die Brisanz und das mit der Datenverarbeitung verbundene Risiko richtig einschätzen zu können, sind aber auf der anderen Seite auch zwei sehr wichtige Aussagen zu beachten:
Erstens: Gegen den unsachgemäßen Umgang mit Daten können nur die Aufsichtsbehörden und die betroffenen Personen vorgehen. Die berüchtigten Abmahnkanzleien benötigen daher zuerst immer jemanden, der meint, mit seinen Daten wäre nicht richtig umgegangen worden.
Und zweitens: Die Strafandrohung richtet sich an diejenigen, die mit großen Datenmengen umgehen und sich durch Missbrauch bereichern wollen. Das dürfte auf die Daten der Bürgerbusvereine gar nicht zutreffen können.
In eigener Sache:
Als Dachverband haben wir natürlich auch personenbezogene Daten erfasst und verwenden Sie auch, z.B. mit dem Versand von Mitteilungen oder mit jeder Einladung zur Jahreshauptversammlung. Darüber hinaus haben wir auf unserer Internetseite aber auch für jeden Bürgerbusverein Kontaktangaben veröffentlicht. Dazu werden wir uns in nächster Zeit auch die entsprechenden Einwilligungen einholen. Und auf Wunsch natürlich auch Daten löschen.
Wer sich genauer über die Anforderungen aus der DS-GVO informieren möchte, den können wir auf das Internetportal „Engagiert in NRW“ der Landesregierung hinweisen: https://www.engagiert-in-nrw.de/datenschutz_vereinsarbeit.