Niederflurtechnik
Niederflurtechnik für Bürgerbusse?
"Im Rahmen des Gespräches im Verkehrsministerium am 6. Februar (s.o.) wurde auch das Thema "Niederflurtechnik" angeschnitten. Niederflurfahrzeuge haben zumindest in Teilbereichen einen soweit abgesenkten Boden, dass der Einstieg für gehbehinderte Menschen und unter Umständen sogar für Rollstuhlfahrer im günstigsten Fall ohne fremde Hilfe möglich ist. Alle neuen Standardlinienbusse werden in dieser Art ausgestattet. Die Niederflurtechnik ist zur Voraussetzung für die Förderung dieser Fahrzeuge gemacht worden.
Die Frage tauchte auf, inwieweit auch für Bürgerbusse die Niederflurtechnik eingeführt werden könne. Technisch ist das auch für unsere Kleinbusse kein Problem. Mehrere Fahrzeugbauer haben einen solchen Ausbau für verschieden Basisfahrzeuge in ihrem Programm. Dabei wird der mittlere Teil des Bodens abgesenkt, so dass dort ein Rollstuhl stehen kann. Die Einstiegstür muss dafür natürlich breiter sein und weiter nach hinten versetzt werden, als das bei den meisten Fahrzeugen jetzt der Fall ist. Ein solcher Bus würde allerdings empfindlich teuerer werden, zumindest auf der Fahrzeugbasis der jetzt üblichen Bürgerbusse.
Am 5. und 6. März wurde nun auf Initiative des Verkehrsministeriums ein Niederflur-Kleinbus auf der Basis eines Renault-Fahrzeuges vorgestellt.
Der Bus von der Firma EA Karosserie- und Fahrzeugbau Gera GmbH machte Stationen in Düsseldorf, Kevelaer, Lüdenscheid und Bad Driburg. Nach der Vorstellung im Verkehrsministerium fuhr der Bus nach Kevelaer, um dort von Pro Bürgerbus NRW und den umliegenden Bürgerbusvereinen und Verkehrsunternehmen begutachtet und ausprobiert zu werden. Am nächsten Tag ging es zur MVG nach Lüdenscheid, um den märkischen Bürgerbussen Gelegenheit zur Besichtigung zu geben. Auf der Heimreise machte das Fahrzeug noch eine kurze Station in Bad Driburg, so dass auch der dortige Verein einen Eindruck gewinnen konnte.
Ohne Frage ist die Niederflurtechnik für den Linienverkehr sehr zu begrüßen Die Nutzungsmöglichkeit des ÖPNV, vor allem ohne fremde Hilfe, wird für viele Personen erst dadurch gegeben. Daher könnte ein solches Fahrzeug für den einen oder anderen Bürgerbusverein interessant sein. Es sind jedoch auch einige Probleme zu beachten, die gerade beim Bürgerbus-Einsatz zu beachten sind. Der niedrige Bodenbereich kann erst hinter dem Fahrersitz eingerichtet werden, so dass sich die Einstiegstür nach hinten verschiebt. Von da entsteht nach vorne eine Stufe zur Kasse. Der Fahrer muss sich für den Verkauf weiter nach hinten drehen. Auch zu den hinteren Sitzen entstehen Stufen, die möglicherweise hinderlich sein können. Um in dem niedrigen Bereich genügend Platz zu lassen, muss das Fahrzeug wahrscheinlich länger werden, als bisher üblich, was für einige der ehrenamtlichen Fahrer problematisch ist, für enge Straßenverhältnisse auch hinderlich. Soll ein Rollstuhl befördert werden können, muss eine entsprechende Befestigung eingebaut werden. Der Rollstuhlplatz gilt dann als einer von den 8 möglichen Fahrgastplätzen, so dass ein regulärer Platz verloren geht.
Bürgerbusse zeichnen sich seit jeher dadurch aus, dass gerade auf die Bedürfnisse von älteren und eingeschränkten Fahrgästen Rücksicht genommen wird. Was möglicherweise an der Technik mangelt, wird hier durch persönliches Engagement der Fahrerinnen und Fahrer mehr als wettgemacht.



Dass der Anteil schwerbehinderter Fahrgäste im Bürgerbus oft höher liegt, als im sonstigen ÖPNV, ist doch ein Zeichen dafür, dass auch bisher besondere Rücksicht genommen wurde. Daher lautet auch die überwiegende Auffassung der Bürgerbusvereine, die sich die Fahrzeuge angesehen haben: sehr interessant und sicher oft sinnvoll, aber die allermeisten Problem haben wir jetzt schon im Griff. Vielleicht tut sich in den nächsten Jahren ja auch noch einiges bei der Technik und vielleicht sind dann die Umbaupreise auch nicht mehr ganz so hoch. Wer sich weiter informieren möchte, kann Anschriften von Umbaufirmen bei Pro Bürgerbus NRW bekommen."
Das Land fördert behindertengerecht ausgebaute Bürgerbusse seit 2011 mit einem erhöhten Förderbetrag von 40.000 €, ab 2013 von 50.000 € (siehe Förderung).