Gebühr für die Führung im Transparenzregister
Der eine oder andere Bürgerbusverein wird bereits eine Rechnung von der Bundesanzeiger Verlag GmbH für die Führung im Transparenzregister erhalten haben, wahrscheinlich für einige Jahre rückwirkend. Es stellt sich bei solchen Rechnungen immer die Frage, ist das rechtens und wenn ja, ist eine Befreung von der Gebühr möglich.
Das Transparenzregister wurde 2017 durch das Geldwäschegesetz eingesetzt und wird derzeit von der Bundesanzeiger Verlag GmbH geführt. Es soll dazu beitragen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu unterbinden. Zu diesem Zweck werden im Transparenzregister die »wirtschaftlich Berechtigten« von Unternehmen und andere Vereinigungen eingetragen. Als »wirtschaftlich Berechtigte« werden dabei natürliche Personen definiert, in deren Eigentum bzw. unter deren Kontrolle die betreffende Vereinigung letztendlich steht. Bei eingetragenen Vereinen sind dies in der Regel die vertretungsberechtigten Vorstände. Für die Führung des Registers wird eine Gebühr erhoben. Etliche Vereine bekamen in den vergangenen Monaten nachträgliche Gebührenbescheide für mehrere Jahre.
Die Gebührenhöhe ist für die einzelnen Jahre unterschiedlich und wird in der Anlage zur Transparenzregistergebührenverordnung geregelt. Bis 2019 betrug die jährliche Gebühr 2,50 Euro, dann jedes Jahr mehr und seit 2024 liegt die Gebühr bei 19,80 Euro.
Für alle eingetragenen Vereine werden die Daten des geschäftsführenden Vorstandes automatisch an das Transparenzregister übermittelt. Eine Anmeldung dort ist also nicht erforderlich. Änderungen im geschäftsführenden Vorstand sind sowieso dem zuständigen Amtsgericht zu melden und werden von da an das Transparenzregister weitergegeben.
Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Gebührenbefreiung gesetzlich vorgesehen, allerdings nur für gemeinnützige Vereine, die einen steuerbegünstigten Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung verfolgen. Dazu gehören, wie bekannt, die Bürgerbusvereine nicht. Zum Thema “Gemeinnützigkeit” haben wir uns ausführlich ausgelassen.
Weitere Informationen zum Transparenzregister gibt es unter folgenden Links:
Engagementportal NRW
offizielle Seite des Transparenzregisters
Infoseite des Bundesverwaltungsamtes