Gebührenbefreiung evtl. möglich
Bereits im Januar hatten wir auf die Gebühr für die Eintragung in das Transparenzregister hingewiesen, siehe dort.
Nun hat das Verkehrsministerium einen Brief an den Dachverband gerichtet, der einem Antrag auf Gebührenbefreiung beigefügt werden kann. In dem Schreiben wird dargelegt, dass Bürgerbusvereine gemeinnützigen Vereinen im Sinne der Abgabenordnung vergleichbar sind. Die Tätigkeit sei rein ehrenamtlich und der Bürgerbusbetrieb sei, obwohl er formell dem ÖPNV zuzurechnen ist, auf keinerlei Gewinnabsicht ausgerichtet. Das Schreiben vom 03.11.2025 kann hier heruntergeladen werden.
Eine Entscheidung über die Befreiung von der Gebühr bleibt aber dem Bundesanzeiger Verlag vorbehalten.