Gebührenbefreiung evtl. möglich
Wegen vermehrter Nachfragen zu diesem Thema verweisen wir noch einmal auf die folgenden Informationen:
Bereits im Januar 2025 hatten wir auf die Gebühr für die Eintragung in das Transparenzregister hingewiesen, siehe dort.
Nun hat das Verkehrsministerium einen Brief an den Dachverband gerichtet, der einem Antrag auf Gebührenbefreiung beigefügt werden kann. In dem Schreiben wird dargelegt, dass Bürgerbusvereine gemeinnützigen Vereinen im Sinne der Abgabenordnung vergleichbar sind. Die Tätigkeit sei rein ehrenamtlich und der Bürgerbusbetrieb sei, obwohl er formell dem ÖPNV zuzurechnen ist, auf keinerlei Gewinnabsicht ausgerichtet. Das Schreiben vom 03.11.2025 kann hier heruntergeladen werden.